Corona-Infoseite

Hier finden Sie unsere Antworten auf viele versicherungsrelevante Fragestellungen zum Thema Corona

Informationsschreiben zur versicherungsseitigen Behandlung der Corona-Krise

Ausarbeitung durch Claus Rahn (Geschäftsführender Gesellschafter der Systema Versicherungsmakler GmbH & Co. KG in Aidenbach und 1.Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) / Bezirksverband Passau) und Stefan Krompaß (Geschäftsführender Gesellschafter der Systema Versicherungsmakler GmbH & Co. KG)

 

Vorwort:

Wir möchten in dieser schwierigen Situation auch unseren Beitrag leisten und haben daher zentrale Fragestellungen im Hinblick auf die versicherungsseitige Behandlung der Corona-Infektion bzw. -erkrankung aufgegriffen und diese beantwortet.

Durch unsere Ausarbeitung möchten wir – in einer sehr unsicheren Zeit – zumindest Klarheit für bestimmte Fragestellungen liefern.

Die Corona-Pandemie bestimmt derzeit unseren Alltag. Berechtigterweise geht es dabei auch um Versicherungsfragen. Wie der Anspruch bei Ur­laubsstornierungen durchgesetzt und der Krankenschutz im Ausland gewähr­leistet werden kann, sind nur einige davon.

 

Reiserücktrittsversicherung:

Frage: Ich bin an Corona (Covid-19) erkrankt. Leistet meine Reiserücktrittsversicherung?

Antwort: Der 11.03.2020 ist hier als zentrales Datum zu sehen. An diesem Tag hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Coronavirus als „Pandemie“ eingestuft. Pandemien sind häufig in den Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Sie bei einer Erkrankung nach dem 11.03.2020 evtl. keinen Versicherungsschutz genießen. „Es gibt jedoch Anbieter, welche keinen Ausschluss der Pandemien in den Bedingungswerken geschrieben haben. Somit würde auch nach dem 11.03.2020 Versicherungsschutz im Bereich der Reiserücktrittsversicherung bestehen“, so erläutert Claus Rahn.

 

Frage: Ich habe Angst mich im Urlaub anzustecken und möchte daher meine Reise stornieren. Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung?

Antwort: Nein. Die Angst vor einer Erkrankung oder einem eventuellen Infektionsrisiko stellen keinen Grund für eine Versicherungsleistung dar.

 

Frage: Ich bin in Quarantäne und kann meine Reise nicht antreten. Leistet hier meine Reiserücktrittsversicherung?

Antwort: Hier kann man in der Regel mit einer Leistung rechnen, da es sich bei einer „Corona-bedingten“ Quarantäne um einen schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Grund handelt.

 

Krankenversicherungsschutz:

Frage: Ich bin im Ausland an Corona (Covid-19) erkrankt. Leistet meine Auslandsreisekrankenversicherung?

Antwort: Ja. Für medizinisch notwendige Behandlungen leistet der Auslandsreisekrankenversicherer. „Jedoch muss auch hier darauf geachtet werden, dass im Bedingungswerk kein Ausschluss von Pandemien gefasst ist“, so Rahn.

 

Frage: Zahlt meine (private) Krankenversicherung den Corona-Test, falls ich Symptome verspüre?

Antwort: Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese liegt dann vor, wenn der Test vom Arzt angeordnet wurde.

Daher ist es notwendig, dass Sie zuvor Ihren Hausarzt (bitte zuerst telefonisch!) kontaktieren, erläutert Stefan Krompaß.

 

Frage: Wie sieht es mit dem Anspruch auf privates Krankentagegeld aus?

Antwort: Erfahrungsgemäß schließen viele Selbständige eine private Krankentagegeldversicherung ab. Einkommensverluste können über diese Versicherung abgesichert werden. Diese leistet auch bei einer „Corona-Erkrankung“. Allerdings muss hier der Zeitraum betrachtet werden, ab wann die Krankentagegeldleistung erbracht wird. In vielen Policen ist die Auszahlung erst ab dem 43. Krankheitstag (6 Wochen) vorgesehen. Versicherungsseitig gibt es jedoch Lösungen, welche bereits ab dem 4. Krankheitstag leistet.

Über die tatsächliche Krankheitsdauer einer Corona-Erkrankung ist bis dato noch relativ wenig bekannt.

 

Arbeitskraftabsicherung:

Frage: Leistet meine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich aufgrund von Corona berufsunfähig werde?

Antwort: Ja. Die Berufsunfähigkeitsbedingungen sehen es in der Regel vor, Leistung auch bei bisher unbekannten Krankheiten zu erbringen. Allerdings betont Stefan Krompaß, „dass nach aktuellem Kenntnisstand glücklicherweise die Wahrscheinlichkeit gering ist, aufgrund einer Corona-Erkrankung berufsunfähig zu werden.“

 

Unfallversicherung:

Frage: Ich habe mich mit Corona infiziert. Greift hier meine private Unfallversicherung?

Antwort: „Die Frage lässt sich pauschal nur schwer beantworten“, führt Claus Rahn an. „Die meisten Bedingungswerke der privaten Unfallversicherung setzen für eine Leistung im Rahmen der Infektionsklausel voraus, dass bei einer Infektion mindestens die äußere Hautschicht beschädigt worden sein muss., wie z.B. bei einem Zeckenbiss“. Stefan Krompaß ergänzt: „Auch hier lohnt sich ein detaillierter Blick in das jeweilige Bedingungswerk. Falls im Bedingungswerk der Passus „Versicherungsschutz besteht auch bei Gesundheitsschäden aufgrund von Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen“ genannt ist, würde grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers bestehen. Claus Rahn fügt an: „Grundvoraussetzung für die Leistung einer Unfallversicherung ist jedoch, dass aufgrund des Unfall- bzw. Infektionsereignis eine dauerhafte Invalidität bzw. körperliche Beeinträchtigung nachgewiesen wird.